Man kann das Gesetz weiterhin ignorieren, doch das ist nicht zu empfehlen. Das Datenschutzrecht wird seit Mai in Wirksamkeit und Relevanz zum Beispiel dem Steuerrecht oder Kartellrecht gleichgestellt. Bei Verletzung der Vorschriften kann es zu sehr hohen Geldstrafen oder Gefängnisstrafen kommen: Wurden bisher bei Datenschutzverstößen Bußgelder von meist 10.000 EUR, maximal 300.000 EUR verhängt, so gilt seit Mai je Verstoß ein Höchstbetrag von bis zu 20 Millionen EUR oder 4 % des gesamten Jahresumsatzes weltweit, je nachdem, was höher ist.
Wer denkt, die Umstellung betreffe nur Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, der irrt. Denn die Rechenschaftspflicht gilt für alle Unternehmen, vom 1-Personen-Betrieb bis zum Konzern. Aufsichtsbehörden werden sie einfordern und prüfen und haben dazu bereits kräftig ihr Personal aufgestockt. Sie wollen Präzedenzfälle schaffen, die wiederum EU-weit gelten werden.
Von Mai an steigt das Risiko zu Prüfungen exponentiell an. Die Aufsichtsbehörden werden dazu digitale Möglichkeiten nutzen. Rufen Sie uns an, wir begleiten Sie zur schnellstmöglichen Umsetzung der Anforderungen!
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